TOURISMUSRECHT | BUCHHALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE TOURISMUSBRANCHE
Bei der Ausübung einer Tätigkeit in der Tourismusbranche, insbesondere als Reisevermittler oder sonstiger Reiseveranstalter (Agent, Reiseveranstalter), ist der Unternehmer verpflichtet, bestimmte gesetzliche Vorschriften einzuhalten, wie z.B. das Gesetz über touristische Veranstaltungen und damit verbundene touristische Leistungen. Zusätzlich zu diesen Vorschriften muss er täglich eine Reihe von rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen (z. B. das Verfahren der Umsatzsteuermarge für Reisebüros) im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Tätigkeit erfüllen. Aus diesem Grund bieten wir Unternehmern in der Tourismusbranche eine Reihe von Dienstleistungen an, um sicherzustellen, dass sie korrekt auf dem Markt agieren.
WELCHE DIENSTLEISTUNGEN BIETEN WIR AN?
Rechtsberatung für Reisebüros
- wir beraten bei der Gründung von Tourismusunternehmern, insbesondere von Reiseveranstaltern und Reisebüros;
- Wir helfen bei der Aufnahme von Tätigkeiten und der Eintragung in das Zentralregister für Reiseveranstalter und Unternehmer, die den Erwerb von damit verbundenen Reiseleistungen erleichtern;
- wir führen Audits und interne Kontrollen der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Reiseveranstalter durch;
- wir bereiten Verträge vor, die von Reiseveranstaltern mit Reisenden abgeschlossen werden, und überprüfen sie auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen;
- wir bereiten den Inhalt von Verträgen zwischen Reiseveranstaltern und Subunternehmern (Agent, Hotel, Beförderer, Versicherer usw.) vor.
- wir erstellen allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von touristischen Dienstleistungen;
- wir entwickeln die Dokumentation und die Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten (RODO), die in allen Bereichen der Tätigkeit eines Reiseveranstalters oder Reisebüros erforderlich sind, einschließlich ihrer Umsetzung;
- wir entwickeln Beschwerdeverfahren und bewerten die Rechtmäßigkeit bereits bestehender Verfahren;
- wir vertreten Reiseveranstalter bei Streitigkeiten mit Reisenden – bei der Mediation und vor Gericht;
- wir bereiten alle Unterlagen in polnischer, englischer und deutscher Sprache vor.
Finanz- und Lohnbuchhaltung für die Tourismusbranche
- Wir führen vollständige Geschäftsbücher, Kontenregister und andere Aufzeichnungen für Reisebüros und Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind;
- Wir erfassen die Kosten für die laufenden Steuerabrechnungen des Unternehmens;
- Wir führen Aufzeichnungen und machen Mehrwertsteuerabrechnungen, die für die Anwendung des Sonderverfahrens für die Besteuerung von touristischen Dienstleistungen (MwSt.-Margenverfahren) erforderlich sind;
- wir rechnen internationale Transaktionen ab;
- wir rechnen die CIT und PIT ab und führen andere Abrechnungen mit dem Finanzamt durch;
- Erstellung von Jahresabschlüssen und periodischen Abschlüssen;
- Wir bieten ein komplettes Angebot an Personal- und Lohnbuchhaltungsdiensten, einschließlich der Vertretung des Steuerzahlers vor den US-Behörden und bei ZUS-Kontrollen.
Schulungen für die Tourismusbranche
- wir schulen Führungskräfte und Mitarbeiter strategischer Abteilungen von Unternehmen in den Bereichen Recht, Steuern sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung;
- wir schulen laufend Mitarbeiter und Führungskräfte von Tourismusveranstaltern zu den Anforderungen, die durch das neue Gesetz (Gesetz über die Steuerpflicht) eingeführt wurden.
Auf der Grundlage der Definition des Gesetzes für einen Reiseveranstalter „ist ein Reiseveranstalter, ein Unternehmer, der den Kauf von touristischen Dienstleistungen vermittelt, ein Reisevermittler oder ein Anbieter touristischer Dienstleistungen, der ein Unternehmer im Sinne von Artikel 431 des Gesetzes vom 23. April 1964 ist. – Zivilgesetzbuches ist oder eine entgeltliche Tätigkeit ausübt“.